Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inventorizer

§1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Datenpfad («Anbieter») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») und gelten für sämtliche Produkte und Dienstleistungen des Anbieters, soweit nicht für eine bestimmte Leistung abweichende und/oder ergänzende Regelungen bestehen.

(2) Durch Bestellung der Software Inventorizer beim Anbieter anerkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht (vgl. Kapitel 10). Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website des Anbieters veröffentlicht. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen nach Bekanntgabe der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bestimmungen.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Mit Inventorizer und weiteren Produkten/Services (nachfolgend «Software Inventorizer») erbringt der Anbieter für seine Kunden vorwiegend Software as a Service («SaaS»)-Dienstleistungen über das Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software. Darüber hinaus erbringt der Anbieter weitere Leistungen in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt «Leistungen»). Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen entsprechend den jeweiligen Produkt-/Leistungsinformationen. Der jeweilige Leistungs- und Funktionsumfang sowie die Konditionen ergeben sich aus der Nutzung der Software Inventorizer und/oder aus der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters (insgesamt «Leistungsbeschreibung»).

§3 Softwareüberlassung

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software Inventorizer in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Anbieter die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

(2) Der Anbieter entwickelt die Software Inventorizer weiter und wird diese durch Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter trägt keine Verantwortung für allenfalls entstehende Kosten der Kunden aufgrund erfolgter Updates und Upgrades.

(3) Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software Inventorizer und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler. Ein Softwarefehler ist gegeben, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung definierten Funktionen nicht erfüllt und dadurch die Nutzung der Software unmöglich oder stark eingeschränkt wird.

§4 Nutzungsrechte an der Software

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software Inventorizer während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.

(2) Der Kunde darf die Software Inventorizer weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Anbieter schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software Inventorizer auf Datenträgern (Festplatten etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Inventorizer unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software Inventorizer an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht in diesen AGB oder der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website ausdrücklich erlaubt oder vom Anbieter schriftlich genehmigt wurde.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software Inventorizer durch Dritte wirksam verhindert wird.

(5) Der Anbieter hat das Recht, nach angemessener Vorankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten Audits durchzuführen, um die ordnungsgemässe Nutzung der Software Inventorizer durch den Kunden zu überprüfen. Der Kunde wird dem Anbieter Zugang zu den relevanten Systemen und Unterlagen gewähren, um die Durchführung dieser Audits zu ermöglichen.

§5 Data-Hosting

(1) Der Anbieter überlässt dem Kunden Speicherplatz gemäss Leistungsbeschreibung auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.

(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind. Temporäre Einschränkungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmassnahmen oder unvorhergesehenen technischen Störungen sind dabei nicht auszuschliessen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

(5) Der Anbieter trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmässig Backups vornehmen, Firewalls installieren sowie weitere angemessene Sicherheitsmassnahmen treffen.

(6) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Anbieter während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz in dem durch den Anbieter verwendeten Format. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Nutzung der Daten geeignete Software. Der Anbieter ist berechtigt, für die Herausgabe der Daten eine Aufwandsentschädigung zu verlangen.

(7) Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt, die Herausgabe seiner Daten gemäss Ziff. 5.6 zu verlangen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist wird der Anbieter sämtliche Daten des Kunden unwiderruflich löschen. Der Herausgabeanspruch des Kunden gegenüber dem Anbieter verwirkt somit einen Monat nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, Daten des Kunden für eine längere Dauer aufzubewahren, sofern diese für die Erfüllung vertraglicher und/oder gesetzlicher Pflichten notwendig sind. Zudem können Daten des Kunden für die Zeit aufbewahrt werden, in welcher Ansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden können oder berechtigte Geschäftsinteressen dies erfordern (z.B. für Beweis- und Dokumentationszwecke).

§6 Subunternehmer

(1) Der Anbieter kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur Softwareprogrammierung, Subunternehmer/Dritte beiziehen. Der Anbieter steht für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein.

(2) Die Gewährleistung und Haftung für Subunternehmer/Dritte werden gemäss Kapitel 11 soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

§7 Support

(1) Der Anbieter wird Anfragen des Kunden zur Software Inventorizer und weiteren Leistungen des Anbieters innerhalb der Geschäftszeiten so rasch wie möglich per E-Mail oder allenfalls weiteren angebotenen Kommunikationskanälen beantworten. Davon ausgenommen ist der Support für Software und Dienstleistungen von Drittanbietern.

§8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich zum vertragsgemässen Zweck zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, welche er sowie die von ihm eingerichteten Nutzer unter Verwendung der SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln oder verwenden. Der Kunde ist für die notwendigen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software) zur Nutzung der Software Inventorizer verantwortlich. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen – unbeschadet der Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung – verantwortlich.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software Inventorizer durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen und keine Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

(4) Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Kunde ist für den Schutz und für die Einhaltung angemessener Sicherheitsmassnahmen der ihm zur Nutzung bereitgestellten Sicherheitselemente (insb. Passwörter, Authentifizierungsmethoden etc.) gemäss anerkannten Sicherheitsstandards verantwortlich. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, soweit dieser nicht gewährleistet werden kann (z.B. aufgrund einer Offenlegung von Sicherheitselementen oder unzulässiger Manipulation).

(5) Der Anbieter kann die Angaben des Kunden im Rahmen von Bonitäts- und Adressprüfungen überprüfen und dabei (Personen-)Daten bearbeiten sowie alle dafür geeigneten Auskünfte bei Dritten einholen (z.B. Zentralstelle für Kreditinformationen («ZEK»), bei Behörden (z.B. Betreibungs- und Steuerämter, Einwohnerkontrollen), Wirtschaftsauskunfteien und weiteren vom Gesetz vorgesehenen oder geeigneten Informations- und Auskunftsstellen). Der Kunde erteilt mit Akzeptierung der vorliegenden AGB seine Einwilligung hierzu.

(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Anbieter wird grundsätzlich sämtliche Daten (vgl. Ziff. 5.7 und 5.8) einen Monat nach Vertragsbeendigung unwiderruflich löschen. Der Kunde ist selbst verantwortlich, seine vertraglichen und gesetzlichen (Aufbewahrungs-)Pflichten einzuhalten.

(7) Verletzt der Kunde irgendwelche Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen oder besteht der Verdacht auf Missbrauch, ist der Anbieter ermächtigt, den Zugang zu sämtlichen Leistungen des Anbieters und auch damit einhergehenden Angeboten von Dritten vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren.

§9 Entgelt

(1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die bestellten Leistungen das entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Abonnementinformationen vereinbarte Entgelt zu bezahlen.

(2) Das Entgelt ist, sofern nicht abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zur Zahlung fällig.

(3) Der Anbieter wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt an die bei der Rechnungsadresse hinterlegte E-Mail-Adresse zustellen. Rechnungen, die der Kunde nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstandet, gelten als akzeptiert.

(4) Bezahlt der Kunde das vereinbarte Entgelt nicht innerhalb der Zahlungsfrist, wird der gesamte offene Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig und der Kunde ist ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen zu belasten und den gesamten ausstehenden Betrag zur sofortigen Zahlung einzufordern. Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden pauschale Mahngebühren gemäss Servicegebühren-Liste je Mahnung zusätzlich in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt dem Anbieter vorbehalten. Der Anbieter kann mit dem Inkasso eine Drittpartei beauftragen oder auch die Forderungen an eine Drittpartei abtreten; diesfalls können zusätzliche Bearbeitungsgebühren anfallen.

(5) Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Inventorizer und damit den Zugang zu sämtlichen Leistungen des Anbieters und/oder Dritten vorübergehend zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen (Entgelt zuzüglich Mahngebühren) plus Aufschaltgebühr wieder freigeschaltet. Ziff. 12.5 bleibt vorbehalten.

§10 Vertragsänderungen

(1) Der Anbieter ist dazu berechtigt, jederzeit seine Leistungen und/oder jegliche Teile des Vertrages (einschliesslich der vorliegenden AGB sowie ergänzenden AGBs des Anbieters) und/oder vereinbarte Entgelte, Preise, Gebühren, einschliesslich Abonnementsgebühren, zu ändern. Der Kunde wird per E-Mail oder per Post darüber informiert.

(2) Stellen die Änderungen eine erhebliche Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, sämtliche Entgelte, Preise, Gebühren, inklusive Abonnementsgebühren, einmal jährlich der Teuerung anzupassen. Die Teuerung bestimmt sich gemäss dem vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) (Basis Dezember 2020 = 100 Punkte), aufgerundet auf den nächsten Franken. Als Ausgangsindex gilt der LIK vom 1. August 2023 und für die nachfolgenden Anpassungen der LIK gemäss dem Stand der letzten Anpassung gemäss vorliegender Bestimmung. Sollte der Anbieter in einem Jahr keinen Gebrauch von einer LIK-Anpassung machen bzw. nicht auf allen, sondern nur auf einzelnen Leistungen, so verfällt dieses Recht nicht in den Folgejahren oder auf anderen Leistungen. Solche Preisanpassungen berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung der betreffenden Leistungen oder des Vertrages.

(4) Der Kunde ist jederzeit ohne Einhaltung der Kündigungsfristen gemäss Kapitel 12 berechtigt, das vereinbarte Abonnement bzw. den vereinbarten Leistungsumfang zu erhöhen («Upgrade»). Eine Reduktion des Leistungsumfangs bzw. der Wechsel auf ein kostengünstigeres Abonnement («Downgrade») ist hingegen ausschliesslich unter Einhaltung der Kündigungsfristen gemäss Kapitel 12 auf das Ende der jeweiligen Vertragsperiode zulässig.

§11 Gewährleistung/Haftung

(1) Der Anbieter leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Anbieter sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

(3) Der Anbieter ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter davon in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen, sofern dies dem Anbieter nicht behördlich untersagt ist. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

(4) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Anbieter jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software Inventorizer entsteht.

(5) Hat der Anbieter zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so steht er ausschliesslich für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(6) In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Anbieters auf den Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

(7) Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

§12 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestellung durch den Kunden.

(2) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und dauert mindestens ein Jahr (365 Tage). Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode gemäss jeweiligem Abonnement (Monatsabo, Jahresabo etc.), solange das Vertragsverhältnis nicht gemäss vorliegendem Kapitel gekündigt wird.

(3) Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist per Ende der laufenden Vertragsperiode des jeweiligen Abonnements (Monatsabo, Jahresabo etc.) das Vertragsverhältnis zu kündigen. Anderslautende Vereinbarungen betreffend Kündigungsfristen bleiben vorbehalten (insbesondere im Rahmen von Spezialaktionen).

(4) Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail an Datenpfad erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Anbieter eine Bestätigung per E-Mail. Nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist wird Inventorizer auf Ende der jeweiligen Vertragsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Versand der Kündigungsbestätigung durch den Anbieter.

(5) Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor,

wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;

wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;

wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;

wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;

bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.

(6) Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist der Anbieter grundsätzlich zur Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt. Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann der Anbieter nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person Zugriff auf Inventorizer des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder den Zugang auf eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann der Anbieter die Datenherausgabe oder weitere Schritte verweigern.

§13 Mitteilungen

(1) Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, per E-Mail an die vom Kunden angegebene (E-Mail-)Adresse zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

§14 Datenschutz

(1) Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung des Anbieters jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Website des Anbieters aufgeschaltet. Der Kunde erklärt, das Dokument zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben.

§15 Immaterialgüterrechte

(1) Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen des Anbieters, insbesondere an der Software Inventorizer sowie an der Website verbleiben im Eigentum des Anbieters.

§16 Geheimhaltungsverpflichtung

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist.

(2) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und allgemeine Informationen über den Vertrag für Marketing-, Public Relations- und Vertriebszwecke zu nutzen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunden vor der Veröffentlichung zu informieren; der Kunde kann seine Einwilligung nur aus triftigen Gründen verweigern.

§17 Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.

§18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen seines Zustandekommens und seiner Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist am Sitz des Anbieters.

§19 Vorrang

(1) Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version dieser AGB und ihrer Anlagen und einer Version in einer anderen Sprache hat die deutsche Version Vorrang.